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Hausverwaltung in Stuttgart und Region

Mietverwaltung in Stuttgart

Ihre Immobilie bleibt eine Kapitalanlage und wird kein zweiter Beruf.

Verwaltungsanfrage stellenSie beschreiben Ihr Objekt, wir erstellen ein Angebot. Für Objekte ab 20 Einheiten.

Worauf es ankommt

Speziell in diesem Bereich können wir unseren Kunden deutlich mehr als „nur“ die klassischen Leistungen einer Hausverwaltung anbieten: das Angebot reicht von der Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten bis hin zur Durchführung von Wohnungsübernahmen sowie der eigenständigen Durchführung von Neuvermietungen.

  • Feste Ansprechpartner

    Jedes Objekt hat Ansprechpartner, die es kennen. Wer das ist, steht mit Namen auf unserer Teamseite.

  • Unterlagen jederzeit abrufbar

    Abrechnungen, Protokolle und Vorgänge liegen in der WBHV KundenApp. Sie sehen den Stand, ohne anrufen zu müssen.

  • Geprüfte Qualifikation

    Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg, Erlaubnis nach § 34c GewO mit der IHK Region Stuttgart als Aufsicht und zugelassener Ausbildungsbetrieb der DHBW.

  • Inhabergeführt und vor Ort

    Wir verwalten im Großraum Stuttgart. Kurze Wege zum Objekt, Entscheidungen fallen im eigenen Haus.

  • VDIV Baden-Württemberg
  • IHK Region Stuttgart
  • DHBW: zugelassener Ausbildungsbetrieb
  • Mitglied bei Creditreform

Das übernehmen wir für Sie

Welche dieser Leistungen zur Grundvergütung gehören und welche gesondert vergütet werden, halten wir in Ihrem Angebot fest.

Abrechnung und Zahlungsverkehr

Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs der das Mietobjekt betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung. Erstellung einer transparenten und unmittelbar für die Steuererklärung verwendbaren Jahresabrechnung.

Mietanpassung

Durchführung, Planung und Überwachung von Mieterhöhungen aufgrund der gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen und Möglichkeiten.

Vermietung

Abschluss von individuellen und geprüften Mietverträgen in Vertretung des Eigentümers. Eigenständige Durchführung der Neuvermietung. Wohnungsübergabe und Wohnungsübernahme einschließlich der dazugehörigen Dokumentation.

Sonderleistung Nicht im Grundhonorar enthalten. Was diese Leistung kostet, steht in Ihrem Angebot.

Kommunikation und Vertretung

Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern und sonstigen Dritten. Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und sonstigen fremden Dritten.

Mietinkasso

Zeitnahes Mietinkasso des Mietzins sowie der Nebenkosten. Durchführung des Mahnwesens nach den gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten sowie bei Bedarf Einleitung erforderlicher gerichtlicher Maßnahmen nach Ablauf der aufgegebenen Zahlungsfristen.

Instandhaltung und Werterhalt

Veranlassung, Überwachung und Prüfung von notwendigen Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des Objekts. Sanierungsempfehlung für notwendige Substanz erhaltende oder steigernde Maßnahmen. Professionelle Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.

So läuft der Wechsel

Der Aufwand für Sie liegt im ersten Schritt. Den Rest übernehmen wir.

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihr Objekt über das Formular. Wir melden uns zeitnah und klären offene Punkte.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihr Objekt zugeschnitten ist. Bei einer WEG in einer Form, die Sie in der Eigentümerversammlung vorlegen können.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Unterlagen des bisherigen Verwalters, prüfen sie auf Vollständigkeit und fordern Fehlendes an.

  4. Start

    Sie erhalten Ihre Zugänge zu Kundenportal und KundenApp und haben ab dem ersten Tag feste Ansprechpartner.

Verwaltungsanfrage stellen

Objekte, die wir verwalten

  • Stuttgart über 270 Einheiten
  • Stuttgart über 100 Einheiten Denkmalschutz
  • Carl Benz Center, Stuttgart

Häufige Fragen

Ab welcher Größe übernehmen Sie ein Miethaus?

Wir übernehmen Mietobjekte ab 20 Einheiten.

Kümmern Sie sich auch um die Neuvermietung?

Ja. Wir führen die Neuvermietung eigenständig durch, schließen den Mietvertrag in Ihrer Vertretung und übernehmen Übergabe und Übernahme samt Dokumentation. Die Neuvermietung gehört nicht zum Grundhonorar, die Konditionen stehen in Ihrem Angebot.

Bekomme ich eine Abrechnung, die ich fürs Finanzamt nutzen kann?

Ja. Die Jahresabrechnung ist so aufgebaut, dass sie unmittelbar für die Steuererklärung verwendbar ist.

Weitere Fragen und Antworten, auch zu den Kosten einer Verwaltung

Weitere Leistungen: WEG-Verwaltung, Gewerbeverwaltung, Immobilienbewertung. Überblick mit Mindestgrößen und Verwalterwechsel: Hausverwaltung Stuttgart. Alle Leistungen auf einer Seite: Unsere Leistungen.

Harald Hilbert, Geschäftsführer der Württembergischen Hausverwaltung

„Wer besitzt, der muß gerüstet sein.“

Harald Hilbert, Geschäftsführer

Angebot für Ihr Objekt

Schildern Sie uns Ihr Objekt. Sie erhalten ein Angebot, das Sie in Ruhe prüfen und bei einer Eigentümergemeinschaft in der Versammlung vorlegen können.

Verwaltungsanfrage stellen

Lieber direkt? info@wbhv.de oder 0711 18 422 602

Unsere WBHV KundenApp

Durch unsere WBHV KundenApp haben Sie alle Ihre Informationen und Vorgänge schnell auf einen Blick. Sie bekommen von uns sämtliche aktuellen Informationen zu Ihrem Objekt zugesendet.

Einfacher Überblick, einfaches Handling.

Hier kostenlos die WBHV KundenApp herunterladen:

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