Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Eigentümer,
durch den Beschluss der Landesregierung und der entsprechenden Neufassung des § 15, Abs. 7 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg, müssen in Wohnungen wo die Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass entstehender Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. In bestehenden Wohnungen müssen die Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31.12.2014 entsprechend ausstatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.
Sie als Eigentümer in einer Wohngemeinschaft haben die Möglichkeit die Rauchmelder selbst zu installieren oder durch einen Beschluß der Gemeinschaft, die Installation und Wartung an einen Drittanbieter abzutreten. Erfahrungsgemäß sollten in Wohngemeinschaften die Installation der Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft beauftragt werden. So kann sichergestellt werden, dass in allen Wohnungen eine Installation stattgefunden hat und dass die Wartung jährlich erfolgt.
Im Schadensfall müssen die Eigentümer den Nachweis erbringen, dass eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat und die Rauchwarnmelder funktionsfähig waren. Bitte denken Sie daran, dass ein defekter Rauchmelder nicht nur einen finanziellen Schaden verursacht, ein defekter Rauchmelder kann viel mehr kosten, nämlich Ihr Leben. Sollten Sie im Schlaf nicht geweckt werden, so können Sie durch den entstehenden Rauch bewusstlos werden und letztendlich durch das Feuer zu Tode kommen.
Deshalb ist es uns enorm wichtig im Sinne der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Eigentümer auf alle Gegebenheiten hinzuweisen um Ihr Eigentum und Ihr Leben zu schützen.
Sehr gerne beraten wir Sie zum Thema Rauchwarnmelderpflicht und können Ihnen seriöse Ansprechpartner für die Installation nennen, unabhängig ob wir Ihre WEG verwalten oder nicht.
Ihr Felix M. Günthner Geschäftsführer Württembergische Hausverwaltung GmbH