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Ölheizung: Der Staat zahlt Zuschuss bei Erneuerung

Bis zu 45 Prozent Austauschprämie

In fünf Schritten erneuern Sie Ihre Ölheizung und sichern sich einen Extra-Zuschuss

Immobilienbesitzer können etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen. Das geht sogar relativ einfach – die Vorgabe lautet: Raus mit der alten Ölheizung! Wer jetzt auf eine neue, klimaschonende Heizung umsteigt, bekommt dank der neuen Austauschprämie bis zu 45 Prozent der Kosten erstattet. So gelangen Immobilienbesitzer an die Förderung.

Hausbesitzern winken neben dem Austausch-Zuschuss niedrigere Verbrauchskosten und ein geringerer CO2-Ausstoß. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch-Hall hin.

Die Austauschprämie vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“.

Besonders klimafreundliche Heizungen bringen Maximal-Zuschuss

Eigentümer erhalten dabei einen Zuschuss zur Investitionssumme. Je klimafreundlicher die Heizung, desto höher der Prozentsatz. Maximal erstattet das Bundesamt 45 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe, wenn sie eine Ölheizung ersetzt.

„Zur Investitionssumme zählen Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind“, erläutert Schwäbisch-Hall-Experte Ralf Oberländer.

Um an die Förderhilfe zu kommen, sind fünf Schritte erforderlich:

Neue Heizung wählen: Am besten mit Energieberater           

Welche Heizung sich am besten eignet, hängt von mehreren Faktoren ab – ein wichtiger ist die Nutzung. Aber auch Lage und Anbindung der Immobilie sind zu berücksichtigen, etwa beim Einsatz von Solarthermie oder dem Anschluss einer Wärmepumpe. „Wer sich über Vorteile und Nachteile der Heizungsarten nicht genau im Klaren ist, sollte sich immer Rat beim Energieberater oder Heizungsbauer holen“, sagt Experte Oberländer. „Mein Tipp: Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig.“ Die Voraussetzung: Sie müssen direkt mit der Heizungsanlage zusammenhängen.

Kosten kalkulieren: So viel Prozent sind drin        

Den höchsten Zuschuss erhält, wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt. Die höchste Fördersumme gibt es für jene neuen Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Das machen beispielsweise Biomasseanlagen wie Holzpellets-Heizungen oder Wärmepumpen.

Die förderfähigen Investitionskosten sind allerdings auf 50.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt. Achtung: Es gibt keinen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)-Zuschuss, wenn die alte Heizung bereits der Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung unterliegt. Das ist etwa der Fall, wenn der Heizkessel mehr als 30 Jahre alt ist.

Prüfen: Förderprogramm oder Sonderabschreibung?

Wer seine Heizung tauscht, kann alternativ zum BAFA-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. 20 Prozent der Ausgaben für Einzelmaßnahmen können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 Euro. Das kann sich besonders lohnen, wenn nicht nur die Heizung erneuert wird, sondern weitere energetische Maßnahmen geplant sind, etwa die Dämmung des Dachs. „Wohneigentümer haben jetzt die Wahl“, erklärt Experte Oberländer. „Entweder sie entscheiden sich für den Investitionszuschuss oder die steuerliche Förderung. Was sich mehr auszahlt, hängt vom Umfang der Maßnahmen sowie von Einkommen und Steuerklasse ab.“

Antrag stellen: Unbedingt vor Beginn der Sanierung        

Auf der Internetseite des BAFA können Immobilienbesitzer ihren Antrag selbst stellen oder den beauftragten Heizungsbauer dazu bevollmächtigen.

Ganz wichtig: Für den Antrag müssen Kostenvoranschläge für alle Leistungen vorliegen, die gefördert werden sollen. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Basis für die maximale Fördersumme. Sie lässt sich später nicht nach oben korrigieren. „Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung beantragt werden“, betont der Schwäbisch-Hall-Experte. Allerdings dürften Planungsarbeiten vorher starten.

Heizanlage austauschen: Innerhalb von neun Monaten

Erfüllt ein Antragsteller alle Voraussetzungen, erhält er einen Zuwendungsbescheid. „Dann hat er neun Monate Zeit, die Heizung in Betrieb zu nehmen“, erklärt Oberländer.

Spätestens einen Monat nach Ablauf dieses Zeitraums, also nach zehn Monaten, muss der Förderberechtigte einen Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend erhält er den Zuschuss – und hat gleichzeitig etwas fürs Klima getan.

Quelle: focus.de