Längere Eichfristen für Wasserzähler – aber nicht lang genug?
Wasserzähler müssen derzeit nach sechs (kalt) oder fünf Jahren (warm) ausgetauscht werden. Im jüngsten Referentenentwurf zur Novelle der Mess- und Eichverordnung sind die Fristen angepasst auf sechs Jahre. Die Wohnungswirtschaft fordert einen längeren Turnus, um die Haushalte zu entlasten. Wohnungswirtschaft und Gutachter fordern seit Jahren, dass die Fristen für den Austausch von Kaltwasserzählern (sechs Jahre) und […]