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Die Hausgeldabrechnung / Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung

Jeder Eigentümer einer Wohnung kennt die Problematik welche die Hausgeldabrechnung oder Nebenkostenabrechnung mit sich bringt. Besonders junge Eigentümer welche eine Nebenkostenabrechnung zum ersten mal sehen, wundern sich über die Aussagefähigkeit dieser Hausgeldabrechnung.

Lassen Sie mich kurz einen generellen Überblick über die Hausgeldabrechnung und den Sinn/Nutzen hinter ihr erläutern.

Hausgeldabrechnung bedeutet die Abrechnung vom Verwalter (der WEG) mit dem Eigentümer, die Nebenkostenabrechnung ist ein Begriff aus dem Mietrecht und spiegelt die Abrechnung des Eigentümers mit seinem Mieter wieder. Branchenüblich wird die Hausgeldabrechnung auch oft als Nebenkostenabrechnung bezeichnet. Im weiteren Verlauf wird hier also von der Hausgeldabrechnung gesprochen.

Pro Abrechnungszeitraum fallen für die Eigentümer einer Wohngemeinschaft verschiedenste Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an. Die Kosten für die einzelnen Wohnungen selber, trägt der jeweilige Eigentümer. Damit nicht jeder Eigentümer die anfallenden gemeinschaftlichen Kosten anteilsmäßig von seinem eigenen Bankkonto bezahlt, wird die Rechnung von dem Hausverwalter über das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt. Der Aufwand den Rechnungsbetrag auf jeden einzelnen Eigentümer umzurechnen wäre für den Rechnungsaussteller viel zu groß. Deshalb zahlt der Hausverwalter im Abrechnungszeitraum alle anfallenden Rechnungen vom WEG-Konto. Jetzt stellt sich die Frage, wie er die Rechnungen bezahlen kann, da er selbstverständlich die Rechnungen nicht aus seiner eigenen Tasche zahlt.

Jeder Wohnungseigentümer bezahlt monatlich im Voraus sein Hausgeld. Das Hausgeld richtet sich nach den voraussichtlich anfallenden Kosten pro Wohneinheit. Diese voraussichtlich anfallenden Kosten berechnet der Verwalter mit Hilfe des Wirtschaftsplans im Voraus und teilt dann die entsprechenden monatlichen Vorauszahlungen den einzelnen Wohnungseigentümern mit. In der Regel werden dann diese Vorauszahlungen vom Verwalter per Lastschrifteinzugsermächtigung bei den Wohnungseigentümern eingezogen und auf dem WEG-Bankkonto gut geschrieben.

Nun weiß also der Hausverwalter, welche Kosten er im Abrechnungszeitraum bezahlt hat und welche Gelder (Gutschriften) er von den Eigentümern dafür auf das WEG-Bankkonto gut geschrieben bekommen hat. Damit hier kein Eigentümer benachteiligt wird und einer mehr oder der andere weniger bezahlen muß, wird eine jährliche Hausgeldabrechnung erstellt. Ziel dieser Hausgeldabrechnung ist es, den Eigentümern übersichtlich die angefallenen Kosten zu veranschaulichen. Hierbei enthält die Abrechnung verschiedene Kostenarten wie z. B. Wasser/Abwasser, Heizung, Müllgebühren, Hausmeisterkosten, Aufzugskosten,… eben alle angefallenen Kosten welche die Gemeinschaft zu tragen hat.

Die Problematik hierbei ist nur, dass Sie in der Abrechnung die Gesamtbeträge sehen und nicht die einzelnen angefallenen Rechnungen. Wir von der Württembergische Hausverwaltung GmbH geben jedem Eigentümer auf Nachfrage eine genaue Auskunft, welche einzelnen Rechnungen hier pro Kostenart angefallen sind.

Jetzt haben wir die angefallenen Kosten ermittelt und müssen nur noch die eingegangen Hausgeldvorauszahlungen auflisten. Diese erscheinen in der Hausgeldabrechnung meist unter den Kosten und werden von den Kosten abgezogen. Hierbei ist es auch wichtig, dass Sie eine genaue Aufstellung über die geleisteten Hausgeldvorauszahlungen erhalten und diese dann mit Ihren Bankbelegen überprüfen.

Wenn die Kosten und die Guthaben verrechnet wurden, entsteht entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Der Eigentümer muß dann also entweder einen Betrag der WEG nachzahlen oder bekommt von der WEG das zu viel gezahlte Hausgeld erstattet.

Damit dem Hausverwalter der Aufwand erspart bleibt, dass jeder Wohnungseigentümer zu einem anderen Zeitpunkt die Belege einsieht, gibt es einmal im Jahr die sogenannte Belegprüfung. Bei der Belegprüfung erklärt der Verwalter in der Regel dem Verwaltungsbeirat die angefallenen Kosten und gibt ihm Auskunft über die einzeln bebuchten Konten. Fällt dem Beirat hierbei etwas auf, so hat die Hausverwaltung noch die Möglichkeit diese „Fehler“ zu korrigieren. Danach wird die Abrechnung den Eigentümern zugesendet und bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung beschlossen.Der Verwaltungsbeirat bestätigt dann bei der Eigentümerversammlung die Richtigkeit der Abrechnung und die Abrechnung kann dann beschlossen werden und somit ihre Gültigkeit erlangen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass jeder Beschluß erst 4 Wochen nach der Beschlussfassung rechtsbindend ist.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Hausgeldabrechnung haben, so können wir Ihnen sehr gerne unverbindlich eine Ersteinschätzung über die Richtigkeit der Hausgeldabrechnung geben. Senden Sie uns hierzu einfach eine Anfrage.

 

Ihr
Felix M. Günthner
Geschäftsführer Württembergische Hausverwaltung GmbH