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Hausverwaltung in Stuttgart und Region

Gewerbeverwaltung

Fristen, Wertsicherung und Umsatzsteuer im Griff. An diesen Punkten hängt bei Gewerbe die Rendite.

Verwaltungsanfrage stellenSie beschreiben Ihr Objekt, wir erstellen ein Angebot. Für Objekte ab 6.000 m² Mietfläche.

Worauf es ankommt

Bei gewerblich genutzten Objekten gelten andere Spielregeln als bei Wohnraum. Das Gewerbemietrecht kennt kaum zwingende Schutzvorschriften, dafür Verträge über viele Jahre, Optionen, Wertsicherungsklauseln und Fragen der Umsatzsteuer. Für den Eigentümer entscheidet die Sorgfalt in diesen Punkten unmittelbar über die Rendite.

  • Feste Ansprechpartner

    Jede Gemeinschaft hat Ansprechpartner, die ihr Objekt kennen. Wer das ist, steht mit Namen auf dieser Seite.

  • Unterlagen jederzeit abrufbar

    Abrechnungen, Protokolle und Vorgänge liegen in der WBHV KundenApp. Sie sehen den Stand, ohne anrufen zu müssen.

  • Geprüfte Qualifikation

    Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland, eingetragen bei der IHK Region Stuttgart, Bonitätszertifikat der Creditreform und zugelassener Ausbildungsbetrieb der DHBW.

  • Inhabergeführt und vor Ort

    Wir verwalten im Großraum Stuttgart. Kurze Wege zum Objekt, Entscheidungen fallen im eigenen Haus.

  • VDIV — Verband der Immobilienverwalter Deutschland
  • IHK Region Stuttgart
  • DHBW — zugelassener Ausbildungsbetrieb
  • Creditreform Bonitätszertifikat
  • we care — Qualitätssiegel

Das übernehmen wir für Sie

Den genauen Umfang und die Vergütung halten wir in Ihrem Angebot fest.

Mietvertragsmanagement

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen in Vertretung des Eigentümers. Überwachung von Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen, damit keine Frist ungenutzt verstreicht.

Wertsicherung

Überwachung und Durchführung von Mietanpassungen aus Index- und Staffelmietklauseln. Rechtzeitige Ermittlung der Anpassungszeitpunkte, Berechnung und Geltendmachung gegenüber dem Mieter.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerkonforme Abrechnung bei Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG, einschließlich der Dokumentation, die für den Vorsteuerabzug benötigt wird.

Betriebskosten

Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach den vertraglich vereinbarten Verteilerschlüsseln. Sachliche und rechnerische Prüfung aller Rechnungen sowie Anweisung der Beträge.

Mietsicherheiten

Verwaltung der Mietsicherheiten. Überwachung von Laufzeit und Werthaltigkeit von Bürgschaften und Kautionen, rechtzeitige Anforderung von Verlängerungen.

Mietinkasso

Zeitnahes Mietinkasso sowie Durchführung des Mahnwesens. Bei Bedarf Einleitung der erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfristen.

Technik und Verkehrssicherung

Veranlassung, Überwachung und Prüfung notwendiger Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Heizung, Lüftung, Aufzügen und Brandschutzeinrichtungen. Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Begehungen samt Dokumentation.

Mieterausbau

Begleitung von Mieterausbauten und Umbauten. Abstimmung mit dem Mieter, Prüfung der Rückbauverpflichtungen und Koordination der beteiligten Gewerke.

Berichtswesen

Nachvollziehbare Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und den Zustand des Objekts. Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Dritten.

So läuft der Wechsel

Der Aufwand für Sie liegt im ersten Schritt. Den Rest übernehmen wir.

  1. Anfrage

    Sie schildern uns Ihr Objekt über das Formular. Wir melden uns zeitnah und klären offene Punkte.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihr Objekt zugeschnitten ist. Bei einer WEG in einer Form, die Sie in der Eigentümerversammlung vorlegen können.

  3. Übernahme

    Wir übernehmen die Unterlagen des bisherigen Verwalters, prüfen sie auf Vollständigkeit und fordern Fehlendes an.

  4. Start

    Sie erhalten Ihre Zugänge zu Kundenportal und KundenApp und haben ab dem ersten Tag feste Ansprechpartner.

Verwaltungsanfrage stellen

Objekte, die wir verwalten

  • Stuttgart über 270 Einheiten
  • Stuttgart über 100 Einheiten Denkmalschutz
  • Carl Benz Center, Stuttgart

Häufige Fragen

Ab welcher Größe übernehmen Sie ein Gewerbeobjekt?

Wir übernehmen Gewerbeobjekte ab 6.000 m² Mietfläche.

Welche Nutzungsarten verwalten Sie?

Büro-, Praxis-, Handels- und Lagerflächen im Großraum Stuttgart.

Übernehmen Sie auch gemischt genutzte Objekte?

Ja. Wohn- und Gewerbeeinheiten in einem Objekt werden getrennt abgerechnet, damit die unterschiedlichen Regeln sauber auseinandergehalten werden.

Weitere Fragen und Antworten

Harald Hilbert, Geschäftsführer der Württembergischen Hausverwaltung

„Wer besitzt, der muß gerüstet sein.“

Harald Hilbert, Geschäftsführer

Angebot für Ihr Objekt

Schildern Sie uns Ihr Objekt. Sie erhalten ein Angebot, das Sie in Ruhe prüfen und bei einer Eigentümergemeinschaft in der Versammlung vorlegen können.

Verwaltungsanfrage stellen

Lieber direkt? info@wbhv.de oder 0711 18 422 602

Unsere WBHV KundenApp

Durch unsere WBHV KundenApp haben Sie alle Ihre Informationen und Vorgänge schnell auf einen Blick. Sie bekommen von uns sämtliche aktuellen Informationen zu Ihrem Objekt zugesendet.

Einfacher Überblick, einfaches Handling.

Hier kostenlos die WBHV KundenApp herunterladen:

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