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Funkzähler zur Heizkostenabrechnung

Angesichts der aktuellen Preisentwicklung ist die genaue Ablesung und Ermittlung der Energieverbräuche im Sinne der Mieter und Vermieter, sowie den Eigentümern in WEGs. Selbst der Gesetzgeber legt großen Wert auf die Verschärfung der Heizkostenverordnung und die exakte Mengenaufteilung wohnungsbezogener Energienutzung, im Zuge der Energiewende. Der organisatorische, technische und administrative Zusatzaufwand der dadurch entsteht, belastet sowohl die Wohnungsunternehmen als auch die Wärmedienstleister.

Eine wirtschaftlich interessante Lösung könnte der technische Fortschritt bringen. Die Mengenerfassung mit Funkzählern ist für viele Betreiber von Liegenschaften zunehmend interessant. Hier werden die Verbräuche direkt von den einzelnen Zählern in eine Meldezentrale im Haus „gefunkt“. Somit muß nur die Meldezentrale ausgelesen werden oder falls die Meldezentrale über eine Verbindung zum Internet verfügt, ist eine Fernablesung möglich.

Oftmals verzögert die manuelle Ablesung des Energieverbrauches die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hier sind teilweise Eigentümer nicht zum Ablesedatum zu Hause und somit ist der Zugang zur Wohnung nicht gegeben oder es können bei der Ablesung und dem Übertrag Fehler passieren. Diese Fehler schließt eine Funkablesung aus und auch der Zugang zu den Daten ist gegeben. Sofern ein Zähler defekt ist, fällt dies auch bei der Funkablesung auf. Durch einen Logarithmus wird dies bei Meldezentralen die einen direkten Zugang zum Internet haben gesichert. Hierbei gibt es einen entscheidenden Vorteil, der defekte Zähler fällt frühzeitig auf und nicht erst bei der jährlichen Ablesung. Somit kann schneller reagiert werden und der Verbrauch muß am Jahresende nicht geschätzt werden.

Selbstverständlich haben die Eigentümer auch Zugriff auf die Daten und können so sogar noch effektiver und kostengünstiger heizen. Es kann sofort festgestellt werden, wenn zum Beispiel die Heizung unnötig aufgedreht ist und hierbei unnötige Kosten anfallen.

Kaltwasserzähler sind gemäß der Gesetzgebung alle 6 Jahre auszutauschen, Warmwasser und Wärmemengenzähler alle 5 Jahre. Steh ein solcher Tausch an, lohnt sich die Umstellung auf Funkzählern in den meisten Fällen. Die Mehrkosten einer solchen Umstellung haben sich meistens nach zwei Jahren schon amortisiert, das gilt auch dann wenn die Heizkostenverteiler (müssen alle 10 Jahre getauscht werden) noch nicht gewechselt werden müssen. Bei den Heizkostenverteilern besteht der größte Kostenpunkt in der Arbeitszeit für das manuelle Ablesen und um den Zugang für das Ablesen im Haus oder in der Wohnung zu erhalten.

Sehr gerne beraten wir Sie sollte ein Tausch bei Ihnen anstehen und Sie Interesse an einer zukunftsweisenden Heizkostenabrechnung haben. Senden Sie uns hierzu einfache eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihr
Felix M. Günthner
Geschäftsführer Württembergische Hausverwaltung GmbH